Reit- und Betriebsordnung

Der Reitbetrieb im Reit- und Fahrverein Hövelhof muss von respektvollem Umgang miteinander und Rücksichtnahme geprägt sein. Jedes Vereinsmitglied und Nutzer der Vereinsanlage verdient die gleiche Achtung und Wertschätzung – unabhängig vom Ausbildungsstand, der Reitweise oder dem sportlichem Erfolg. Der Begriff Reitbahn beinhaltet die kleine und große Halle und den Außenplatz.

Folgende Regelungen dienen zur Verdeutlichung einzelner Aspekte:

 

Reithallen- und Außenplatzordnung 

  1. Das regelmäßige Benutzen der/s Reithallen/Außenplatzes ist grundsätzlich nur denjenigen Personen gestattet, die Mitglied im Verein sind und die anfallende Hallengebühr entrichten. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Pferde müssen einen aktiven Impfschutz nachweisen, sowie haftpflichtversichert sein.
  2. Das Reiten auf der Anlage ist nur mit bestimmungsgemäßer Ausrüstung des Pferdes erlaubt. Reiten ohne Reithelm ist auf Schulpferden und für Personen unter 18 Jahren  strikt untersagt. Das Reiten ohne Reithelm erfolgt stets auf eigene Gefahr.
  3. Vor Betreten oder Verlassen der Reitbahnen ist generell (ob mit oder ohne Pferd) "Tür frei?" zu rufen. Erst nach der Aufforderung "Ist frei!" darf die Halle oder der Platz betreten werden.
  4. Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten, erfolgt grundsätzlich in der Reitbahnmitte.
  5. Jeder Reiter hat einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Reitern nach vorne und zur Seite zu halten.
  6. Generell gilt: Linke Hand hat Vorfahrt, Rechte Hand Reiter weichen auf den zweiten Hufschlag aus. Zum Halten oder Schrittreiten ist auf den 2. oder 3. Hufschlag zu wechseln. Trab und Galopp haben Vorfahrt vor Schritt.
  7. Wenn planmäßige Reit- / Schulstunden oder  Voltigierunterricht erteilt werden, ist die jeweilige Reitbahn für andere Reiter gesperrt. Den Anweisungen des Reit- oder Voltigiertrainers ist in dieser Zeit Folge zu leisten. Zu den übrigen Zeiten stehen die Reitbahnen den Vereinsmitgliedern zur freien Verfügung.
  8. Zur  Schonung des Bodens ist in der großen Halle sowie auf dem Außenplatz  das Longieren, Freilaufen oder Freispringen grundsätzlich untersagt. Das Freilaufen, Longieren und Freispringen ist in der kleinen Halle gestattet. Wobei longieren und/oder reiten Vorrang vor dem Freilaufen haben. 
  9.  Nach dem Longieren, Freilaufen oder Voltigieren sind entstandene Löcher sofort wieder zu beseitigen.
  10. Das Longieren ist nur dann erlaubt, wenn sich nicht mehr als drei Reiter in der kleinen Halle befinden und  diese ihr Einverständnis gegeben haben.
  11. In der großen Reithalle kann im Winterhalbjahr am Tag vor dem im Hallenplan festgelegten Springtraining nachmittags ab 16:00 Uhr ein „Freies Springtraining“ stattfinden. Die aufgebauten Sprünge können bis zur Springstunde am Folgetag in der großen Halle verbleiben. Nach den im Hallenplan festgelegten und erfolgten Springstunden sind alle Sprünge entweder am Mittwoch oder Donnerstag Abend aus der Halle zu räumen. Sollte keine Springstunde stattfinden, findet der Abbau am Donnerstag statt. Die große Halle verbleibt bis Sonntagmittag sprungfrei. Am Sonntag werden ein Steilsprung und ein Oxer aufgebaut, die an den darauffolgenden Tagen in der Halle verbleiben. Das Umbauen und Abbauen der Sprünge aus Trainingszwecken ist erlaubt, nach Nutzung müssen die beiden Sprünge in die Ausgangsposition zurückgebaut werden. Diese Regelung gilt bis zum Beginn der Außenplatzsaison. 
  12. Der Außenplatz dient sowohl Spring- als auch Dressurreitern. Deswegen ist ein Grundgerüst für den Außenparcours im Sommerhalbjahr auf die max. Anzahl von 7 Sprüngen (inkl. Kombinationen) festgelegt. Der Springtrainer baut das 7-Sprünge- Grundgerüst im Rahmen der etablierten Springstunde auf. Das Grundgerüst kann in der Woche von allen Reitern genutzt werden. Das Aufbauen von  Cavalettis, Stangen oder zusätzlichen Sprüngen ist erlaubt, muss aber nach Gebrauch unmittelbar wieder entfernt werden. Der aufgebaute Grundparcours wird zur Pflege des Außenplatzes regelmäßig umgebaut. Bei Aufbau des 7-Sprünge-Grundgerüsts ist darauf zu achten, dass eine Zirkellinie und eine Diagonale freigehalten werden.
  13. Das Aufbauen und Nutzen von Cavalettis, Stangen oder Sprüngen/ zusätzlichen Sprüngen ist mit Einverständnis der weiteren Reiter in allen Reitbahnen erlaubt. Nach Gebrauch sind diese unmittelbar zu entfernen.
  14. Nach Benutzung der Reitbahnen  sind diese/r von jedem Benutzer ab zu äppeln. Das Equipment hierfür steht am Ein-/Ausgang bereit.
  15.  Die Reitanlage steht grundsätzlich gem. Zeitplan (Aushang, Homepage) zur Verfügung. Machen es besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge, usw. erforderlich, die Reithallen oder den Außenplatz für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, wird dies durch Aushang bekannt gegeben.
  16. Bodenpflege und Beregnen der Hallen und des Außenplatzes wird regelmäßig durch eine beauftrage Person durchgeführt.
  17. Die Beleuchtung ist nach Verlassen der Reithalle oder des Außenplatzes vom letzten Nutzer auszuschalten.
  18. Die Anlagenbenutzung ist bis max. 22:00 Uhr gestattet.

(Änderungen aufgrund von Trainingsplanerweiterungen vorbehalten.)    

 

Betriebsordnung  

  1. Unbefugten ist das Betreten der Reitanlage, sowie Sattel- und Futterkammern, Futterböden und allen sonstigen Nebenräumen, nicht gestattet.
  2. Das Rauchen in den Gemeinschaftsräumen, Stallungen und Futterräumen ist untersagt.
  3. Hunde sind auf der Reitanlage grundsätzlich an der Leine zu führen bzw. müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Hundehalters befinden.
  4. Der Unterricht durch fremde Reitlehrer und Privatpersonen im Reitbetrieb bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.
  5. Verbesserungsvorschläge, Beschwerden oder alle weiteren Anträge sind an den Vorstand zu richten.
  6. Wer trotz Verwarnung gegen die Reithallen- und Außenplatzordnung sowie gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Reitanlage ausgeschlossen werden.
  7. Die Regelungen der Reithallen- und Außenplatzordnung sowie der Betriebsordnung konkretisieren und ergänzen die Satzung des Reit- und Fahrvereins Hövelhof.   

 

Der Vorstand